Die AfD-Fraktion Bottrop stellte am 19.07.2022 eine Anfrage zum Schulschwimmen: https://afd-ratsfraktion-bottrop.de/aktuelles/2022/09/anfrage-zum-schulschwimmen-in-bottrop/
Mit dieser Anfrage gingen wir der Bitte einer Bottroper Bürgerin und Mutter nach. Sie schilderte uns, dass heutzutage bereits bei der Einschulung von Kindern erwartet wird, dass sie schwimmen können. Solche Schwimmkurse sind gerade für einkommensschwache Familien jedoch nur schwer erschwinglich.
Die erhaltenen Antworten der Stadtverwaltung waren der Anlass, daraus einen Ratgeber für Bottroper Bürger zu erstellen. Darin soll interessierten Menschen in Bottrop eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden, die ihnen dabei hilft, auf offene Fragen zum „Schulschwimmen“ eine Antwort bzw. für die Vorbereitung darauf einen Lösungsansatz zu erhalten.
An folgenden Richtlinien können sich Bürger bei uns in Bottrop orientieren:
- In allen 18 Bottroper Grundschulen wird Schulschwimmen angeboten, dies ist im Lehrplan verankert.
- Im Regelfall findet der Schwimmunterricht an Bottroper Grundschulen wöchentlich statt.
Der Lehrplan „Sport“ im Grundschulbereich trifft zum Schwimmunterricht folgende Aussage:
- Wasser ist ein Bewegungsraum, in dem Bewegungsaktivitäten durchgeführt und Bewegungserfahrungen gesammelt werden, die ausschließlich in diesem Element möglich sind. Bewegungserlebnisse und Körpererfahrungen haben Vorrang vor zu frühen sportartspezifischen Anforderungen.
- Ein behutsamer Umgang mit Ängsten und Unsicherheiten ist elementar, damit das Bewegen im Wasser als positiv besetzte Erfahrung empfunden wird. Neben elementaren Erfahrungen im Springen, Tauchen, Atmen, und Gleiten ist am Ende der Grundschulzeit eine ausgewählte Wechsel- oder Gleichzugtechnik in ihrer Grobform zu beherrschen.
- Durch das Erleben des individuellen Kompetenzfortschritts und das Wahrnehmen körperlicher Empfindungen wird der hohe gesundheitsförderliche und freizeitrelevante Wert des Bewegens im Wasser und Schwimmens angebahnt. Sich sicher und kontrolliert im Wasser bewegen zu können ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Wassersport und hat gleichzeitig eine lebensrettende Bedeutung für den Aufenthalt im Wasser. Dazu ist die Vermittlung der Bade-, Hygiene- und (lebenserhaltende) Sicherheitsregeln für das Bewegen im und am Wasser Grundlegend.
Schwerpunkte sind:
- Wassergewöhnung und Sicherheit
- Grundfertigkeiten: Springen und Tauchen, Atmen, Drehen, Rollen, Gleiten, (Sich-) Fortbewegen sowie
- Basisstufe Schwimmen können.
Zudem werden folgende Förderungen außerhalb des Schulbetriebes für sozial schwächere Bürger in Bezug auf Schwimmkurse angeboten:
- Im Rahmen des Projektes SPORTIF werden Kostenlose Intensivkurse in den Oster-, Sommer- und Herbstferien angeboten, welche in erster Linie auf sozial schwächer gestellte Bürger ausgerichtet sind. Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Kinder der 3. und 4. Klassen, um den Anteil der Nichtschwimmer in der Altersklasse zu reduzieren. Aber auch um Defizite in der Schwimmausbildung auszugleichen.
- Das Projekt SPORTIF ist eine gemeinschaftliche Initiative der Bezirksregierung Münster, des Bottroper Sportbundes e.V. und des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes.
- Darüber hinaus bietet der Bottroper Sport und Bäderbetrieb in den städtischen Bädern einen kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien sowie einen generellen kostenlosen Eintritt für Kinder unter sechs Jahren an.
- Hauptakteure in der Schwimmausbildung sind die Schwimmvereine mit ihren Schwimmschulen, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. sowie kommerzielle Anbieter. Teilweise existieren auch hier gesonderte Förderungen für Kinder aus sozial schwachen Familien, z.B. über das „Starke-Familien-Gesetz“, das eine Bezuschussung von Vereinsmitgliedschaften in Höhe von 15 € pro Monat ermöglicht.