Zwei Nachrichten, deren Problemabwicklungen unterschiedlicher kaum sein könnten.
Am 15.12.2021, ging es um einem WAZ Artikel über eine altbekannte Problemimmobilie auf der Bothenstraße, an der nicht nur ständig Schmutz, Dreck und Unordnung herrscht, sondern die vor allem auch ein Drogenumschlagplatz ist. Eine Anwohnerin berichtete, dass am helllichten Tag, dort über ein Fenster im Erdgeschoss Drogen und Geld den Besitzer wechseln. Von Seiten der Stadt heißt es, dass Verwaltung und Politik an ihre Grenzen stoßen, wenn die Eigentümer sich nicht engagieren wollen. Das mag zwar auf das Müllproblem zutreffen, aber doch nicht beim Drogendeal vom Wohnzimmer aus. In einem weiteren WAZ Artikel vom selben Tag wird wiederum davon berichtet, dass die Maskenpflicht in Bottrops Innenstadt nun wieder streng kontrolliert wird und bei einer Zuwiderhandlung 150 € Geldstrafe fällig werden. Die Entscheidung, ab sofort zu kassieren, statt nur zu ermahnen, wurde damit begründet, dass die Stadt reagieren müsse, wenn die Bürger die Maskenpflicht nicht ernst nehmen. Und das ist der Punkt, wo der AfD Fraktionsvorsitzende Patrick Engels die Verhältnismäßigkeit infrage stellt, wenn es auf der einen Seite heißt, dass einem die Hände gebunden sind, obwohl am helllichten Tag mit Drogen gehandelt wird und auf der anderen Seite Leute eingesetzt werden, um den Bürger beim Nichttragen einer Maske im Freien mit einer Geldstrafe von 150 € zu belegen. Die Stadt wird sicher wieder auf die mangelnde Zuständigkeit verweisen, da die Polizei das Drogenproblem lösen muss, während die Maskenpflicht vom kommunalen Ordnungsdienst überwacht wird.
Aber, wie handlungsunfähig kann eine Kommune nur sein, wenn ein altbekannter Drogenumschlagplatz existiert und man nicht in der Lage ist Polizeibeamte in der Nähe des Tatorts zu platzieren, um bei entsprechenden Delikten einzugreifen. Eine Null-Toleranz-Politik bei Dealern, anstatt bei den Bürgern wäre angebracht. Im Rat hatte die AfD Fraktion ja bereits einen Antrag gestellt, den Innenstadtbereich stärker unter die Lupe zu nehmen. Die Ablehnung des Antrags wurde unter anderem damit begründet, dass allein der Oberbürgermeister die Geschäfte der Verwaltung verteile und leite und somit der Rat gar nicht zuständig ist. Daher möchten wir nun an Herrn Tischler appellieren, sich um die unhaltbaren Zustände an dieser Problemimmobilie zu kümmern und Gespräche mit der Polizei zu führen die dann Abhilfe schaffen soll.