Anlage 1) zu Pandemie – Epidemie – Covid-19

 

der Rede des Ratsmitgliedes Patrick Engels

für die Afd-Ratsfraktion

zum Haushaltsentwurf 2022

in der Ratssitzung vom 23.11.2021

 

Zu den politischen Fehlentscheidungen in der Covid-19-Entwicklung und zur Bewertung der Inzidenzzahlen als Lügenkonstrukte:

 

Bei tatsachenbasierter Bewertung des Grades der Covid-19-Gefährdung der Einwohner hätte folgendes nicht verborgen bleiben können:

 

Das Robert-Koch-Institut – RKI –, Zentralorgan der Bundesregierung auch für Covid-19, veröffentlichte laufend Tagesberichte zur Infektionsentwicklung in Deutschland. Hin und wieder wurde dort eine an Ausdruckskraft und Klarheit nicht überbietbare statistische Auswertung veröffentlicht, und zwar die Sterbezahlen in den Altersdekaden. Vor dieser Tabelle hieß es im Text lapidar immer wiederkehrend sinngemäß: „89 % der Sterbefälle entfallen auf über Siebzigjährige mit einem Medianwert von 84 Jahren“.

 

Aktuell fortgeschriebenes Zahlenmaterial für Bottrop ist dem Vortragenden nicht bewusst, allerdings darf unterstellt werden, dass vorgenannte Daten zu Prozentzahl, Altersgruppe und Medianwert auch für die Sterbefälle in Bottrop gelten. Zuletzt veröffentlichte die WAZ Bottrop in ihrer Druckausgabe vom 22.11.2021 eine Sterbezahl von 129 angeblich „an und mit Covid-19-verstorbenen“ Bewohnern Bottrops, wobei größte Zweifel angebracht sind: ausschlaggebend kann immer nur die Hauptsterbeursache sein, also „an Covid-19“, nicht der Umstand, dass möglicherweise auch eine Covid-19-Infektion vorlag, die im begonnenen Sterbeprozess eines natürlichen Todes zuletzt hinzugekommen war. „Mit Covid-19“ hat insoweit keine Aussagekraft.

 

Vor Covid-19 wäre niemals ein Arzt der Idee verfallen, als Sterbeursache bei einem natürlichen Tod infolge aufeinander folgenden Versagens von Organen und einer schließlich hinzutretenden Lungenentzündung (im Krankenhaus häufig auch die Infektion mit einem Krankenhauskeim) als Ergebnis der Leichenschau „Lungenentzündung“ als Sterbeursache festzustellen.

 

Da überdies das Alter der allgemeinen Lebenserwartung in Deutschland noch immer mit etwa 80 Jahren angegeben wird, ist selbstverständlich zu hinterfragen, ob bei einem Medianwert von 84 Jahren in der Gruppe der über 70-Jährigen von einer Gefährdung der Bevölkerung durch Covid-19 gesprochen werden kann, wenn für 89 % in dieser Gruppe angeblich Covid-19 todesursächlich sein soll. Irgendwann endet das Leben eines jeden Menschen aufgrund individueller, nicht mit dem Lebensschicksal eines anderen Menschen vergleichbarer Umstände. Den so genannten natürlichen Tod als individuelles Lebensende eines jeden Menschen haben auch die Regierenden nach Auftritt von Covid-19 nicht abgeschafft.

 

 

 

 

Da im Hinblick auf die mit etwa 80 Jahren errechnete allgemeine Lebenserwartung mit etwa 1,2 % Sterbefällen jährlich in der Bevölkerung zu rechnen ist, bei einer überalternden Bevölkerung mit ansteigender Tendenz, gilt als grobe Schätzung für Bottrop mit etwa 117.000 Einwohnern, dass pro Monat im Durchschnitt 117 Bewohner versterben. Dies würde bedeuten, dass seit dem ersten Covid-19-Sterbefall in Bottrop im April 2020 bis Ende Oktober 2021 in 19 Monaten 2.223 Sterbefälle mit den unterschiedlichsten Hauptsterbeursachen im Einzelfall zu verzeichnen waren. Und wären 89 % der in der Veröffentlichung in der WAZ-Druckausgabe Bottrop vom 22.11.2021 behaupteten 129 Covid-19-Sterbefälle in diesem Zeitraum, somit 115 Einwohner im Medienalter von 84 Jahren verstorben, so könnten die verbleibenden 14 Jüngeren, somit 0,63 % von 2.223 Sterbefällen, offensichtlich keine Veranlassung für den Ersten Bürger unserer Gemeinde sein, bis zuletzt laufend aktiv oder durch Unterlassung der Aufklärung der Einwohner Bottrops mit diesen vom Zentralorgan der Bundesregierung veröffentlichen Zahlen für eine nicht enden wollende Verängstigung zu sorgen, dies auch noch durch Verwendung des Angstbegriffs „Pandemie“, zumal dann nicht, wenn schwerwiegende Vorerkrankungen vorgelegen haben können..

 

Nach Beginn der angeblichen Schutzimpfungen gegen Covid-19, vom RKI statistisch erfasst seit dem 01.02.2021, der 5. Kalenderwoche 2021, wird von dort seit dem 26.08.2021 immer donnerstags ein Wochenbericht veröffentlicht, der in den dargestellten statistischen Auswertungen keinerlei Zweifel darüber aufkommen lässt, dass die verimpften Stoffe keine nachhaltige Wirkung zeigen:

 

Im vorletzten Wochenbericht vom 11.11.2021 wurde auf Seite 22 die fortgeschriebene Entwicklung zu Impfdurchbrüchen vom Beginn der Impfwirksamkeit ab dem 01.02.2021, der Kalenderwoche – KW – 5, bis zum Ende KW 44 aufgrund statistischer Erhebungen wie folgt veröffentlicht:

 

„Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche unter symptomatischen Covid-19-Fällen in der Altersgruppe älter als 60 Jahre von der 5. bis zur 44.  Kalenderwoche insgesamt 82,8 % bei einer festgestellten Impfquote von 85,1 %.

 

Die entsprechenden Impfdurchbrüche an hospitalisierten Covid-19 Fällen wurden mit 59,2 % festgestellt, diejenigen für Intensivstations-Patienten mit 47,7 % und diejenigen an Sterbefällen mit 53,4 %.

 

Die im letzten Wochenbericht vom 18.11.2021 veröffentlichen Zahlen muten wie ein mieser Taschenspielertrick an: statistisch ausgewertet wurden nur noch die Fälle der letzten 4 Wochen ab KW 42 mit drastischer Reduzierung der Zahlen von 82,8 % auf 61,6 %, 59,2 % auf 44,8 %, 47,7 % auf 37,8 % und 53,4 % auf 42,0 %.

 

Und warum stellte der zur Verängstigung erfundene Begriff der „Inzidenzzahl“ von vorneherein ein Lügenkonstrukt mit dem Ziel dar, die Menschen Tag für Tag in Angst und Schrecken zu versetzen?

 

Mit PCR-Tests kann eine für andere bedrohliche Virenlast nur mit Ermittlung des sogenannten CT-Wertes unter 25 festgestellt werden. Da eine solche Feststellung in den meisten Fällen zur Unbeachtlichkeit des Testergebnisses geführt hätte, wurde dies bewusst unterlassen.

 

 

 

 

Die Anzahl der Tests, aus denen dann unter Anlegung mathematisch unsinniger Maßstäbe, die Inzidenzzahl ermittelt wurde, war niemals repräsentativ. Wenn überwiegend Menschen aus besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie medizinisches Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und deren betagte Bewohner, positiv getestet wurden, konnte daraus offensichtlich niemals eine bedrohliche Gefährdung der Gesamtbevölkerung abgeleitet werden.

 

Und nicht enden wollend wird die WAZ missbraucht, Tag für Tag in der Druckausgabe Covid-19-Daten zu veröffentlichen, die sich wegen der Unterschlagung aussagekräftiger Daten als Täuschungszahlen zur Verängstigung der Einwohner darstellen:

 

In der Vergangenheit niemals Angaben zur Anzahl der Tests, zu festgestellten CT-Werten, zum Alter der Getesteten in Altersjahrzehnten, zu den Personenkreisen, die getestet wurden.

 

Und in der Druckausgabe der WAZ Bottrop vom 22.11.2021 heißt es: „Anzahl Infizierte aktuell circa 350“. Von etwa 117.000 Einwohnern Bottrops sind dies 0,299 %. Und die restlichen 99,701 %? Daraus soll sich eine Gefahrenlage für die Gesamteinwohnerschaft ergeben, die derart verfassungswidrige, weil unverhältnismäßige Eingriffe mit Schikanierungen und Drangsalierungen rechtfertigen?

 

Zur Notwendigkeit gesetzgeberischer Einschränkung von Grundrechten und zu einem Vorbild für das Handeln eines Bürgermeisters:

 

An gesetzgeberische Einschränkung garantierter Grundrechte wäre erst dann zu denken gewesen, wenn tatsächlich Hospitalisierungs- und eindeutige Sterbefälle an Covid-19 mit deutlich höherer Tendenz als in der Grippewelle 2017/2018 erkennbar gewesen wären.

 

Die statistischen Zahlen beweisen, dass es in Krankenhäusern nie zu einer Überbeanspruchung durch Covid-19-Patienten kam, auch nicht zu einer Bedrohungslage der Einwohner Bottrops, die als deutlich höher als in Infektionswellen in den 70 Jahren vor Covid-19 hätte bewertet werden können.

 

Von einem mutigen 150 %-igen als Oberbürgermeister und Hauptverantwortlicher für das Wohl der Einwohner, der den Diensteid auf das Grundgesetz und damit die unveräußerbaren Grundrechte abgelegt hat,  musste erwartet werden, dass er nach der Methode des braven Soldaten Schwejk – gegenüber der Obrigkeit freundlich und katzbuckelnd und sich dumm stellend – Strategien zur Abschwächung der erkennbar verfassungswidrigen, weil unverhältnismäßigen, Anordnungen der Regierungen in Berlin und Düsseldorf zum Schutze der Bewohner entwickelte, somit sich innerlich als unwilliger Zwangsgehilfe sinnlos erscheinender Regeln verstand.

 

Warum hat sich bei mir der Eindruck eingestellt, dass der Erste Bürger sich völlig gegenteilig verhalten hat, nämlich überwilliger Zwangsvollstrecker in vorauseilendem Gehorsam war, und zwar die vom Zentralorgan der Bundesregierung, dem RKI, veröffentlichten Zahlen völlig verleugnend?

 

 

 

 

Stand er tatsächlich unter der Knute, Einwohnern von Bottrop, die in der frischen Luft unter freiem Himmel mit nicht korrekt sitzender Maske angetroffen wurden, mit über 269.000 € Bußgeldern (Stand Juni 2021) regelrecht auszuplündern?

 

Dieses Thema abschließend und mit Geltung auch für das nächste Thema zitiere ich aus dem Buch „1-2-3 schuldenfrei“ des Herrn Magnus Staehler, als Bürgermeister der Stadt Langenfeld mit seinerzeit etwa 60.000 Einwohnern, der seine Vorstellungen von erfolgreicher Verwaltung einer Gemeinde im Jahre 2008 mit leicht verständlichen und mitreißenden Ausführungen dargestellt hat, auf Seite 61 im 2. Absatz:

 

„Alle Facetten eines solchen ganzheitlichen Ansatzes (eigene Anmerkung: für eine erfolgreiche Gemeindeführung) müssen gleichwertig behandelt werden. Wer lieber Schwerpunkte setzt und sich beispielsweise nur auf Themen wie „die soziale Stadt“ oder „die Energiesparstadt“ konzentriert, erzeugt sofort eine Schieflage innerhalb der Kommune.“

 

Und damit ist genau das völlig fehlerhafte Verhalten der Verantwortlichen in Bottrop auch zum Thema „Pandemie“ charakterisiert, siehe Steuerverschwendung mit immer höherer Schuldenlast. Zur Erinnerung: in den Einbringungsreden in der Ratssitzung vom 21.09.2021 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2022 des Oberbürgermeisters und Stadtkämmerers wurde in der 1. Rede der Begriff „Pandemie“ sechsmal verwandt, das Wort „klimagerechter Stadtumbau“ einmal, in der 2. Rede wurde der Begriff „Pandemie“ siebenmal benutzt, das Wort Klimaschutz einmal.

 

Die Kenntnisnahme und Beherrschung des Inhaltes dieses Buches mit 192 Seiten sollte eine Pflichtvorgabe vor Antritt des Amtes als Bürgermeister, aller anderen Mitarbeiter in der Verwaltung und der Ratsmitglieder sein. Insbesondere das Fundament der Vorstellung des Herrn Staehler: Die Bürger einer Gemeinde bezahlen die Leistungen des Ersten Bürgers und aller Mitarbeiter der Verwaltung, deshalb haben die Bürger einen Anspruch darauf, freundlich und zuvorkommend und schnellstens ohne Abwimmelungs-Einstellung (bin ich überhaupt zuständig?) bedient zu werden.

 

Die Auflage ist seit Jahren vergriffen, Einzelexemplare sind über Deutschland verteilt antiquarisch in wenigen Buchhandlungen erhältlich. Um alle Interessierten zu bedienen, drängt sich eine Möglichkeit auf. Sollte auch nur in einem einzigen Interesse geweckt worden sein, kann er sich mit dem AfD-Ratsmitglied Udo Pauen zur Besprechung der Aufgabenstellung in Verbindung setzen.

 

 

Bottrop, 23.11.2021

 

Verantwortlich für den Inhalt:

 

Udo Pauen

 

als ausschließlich den Interessen der Einwohner verpflichtetes

Ratsmitglied der Stadt Bottrop