Bitte zunächst die Vorbemerkung unserer Anträge, den Antrag zu 1), dazu die Begründung und den Beleg im 1. Anhang lesen:
In der mündlichen Begründung unseres 1. Antrages hat unser Sprecher zunächst an die feierliche Verpflichtung eines jeden Ratsmitgliedes erinnert, unter Einsatz seines besten Wissens und unter Beachtung des Grundgesetzes seine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die Versicherung auf das Grundgesetz, nicht auf die Inhaber des Bundeskanzleramtes und des Ministerpräsidenten an das NRW, auch nicht auf den Fraktionsvorsitzenden, auf eine Partei oder seinen Vorsitzenden abgegeben wurde und das einzelne Ratsmitglied von allem Vorstehenden unabhängig ausschließlich dem Wohl der Bevölkerung verpflichtet sei.
Als völlig selbstverständlich wurde auf Seite 2 oben noch einmal wiederholt, dass das Covid-19-Virus bei einer Infektion die Gefahr schwerstwiegender Erkrankung mit auch tödlichem Ausgang hervorrufe, die Beschränkung von Grundrechten allerdings einer Abwägung aufgrund unzweifelhaft festgestellter Tatsachen bedürfe.
Am Ende der Begründung zum 1. Antrag hat unser Ratsherr Udo Pauen ausdrücklich aufgerufen, besseres Wissen als das in der Antragsbegründung enthaltene vorzutragen und ihn von der Richtigkeit dieses besseren Wissens zu überzeugen, damit er sich ihm anschließen kann.
Danach sind die Fraktions- /Gruppenvorsitzenden der 7 anderen Ratsparteien in ihren vorbereiteten, abgelesenen Reden in der Reihenfolge der SPD, CDU, Grüne, ÖDP, DKP, FDP und Linke mit keinem einzigen Wort auf die Sachargumente aus den Anträgen eingegangen: Der erste Redner machte von vornherein klar, dass alle Anträge in Bausch und Bogen abgelehnt würden. Befasst haben sich danach alle Parteien ausnahmslos mit Kritik an Udo Pauen und an der AfD, an denen kein gutes Haar gelassen wurde. Dementsprechend wurde der 1. Antrag von allen erschienenen Ratsmitgliedern der anderen 7 Parteien abgelehnt einschließlich der Stimme des Oberbürgermeisters als Mitglied der SPD.
Danach hat Herr Pauen nacheinander die weiteren 4 Anträge in freier Rede mit den Tatsachen und Argumenten begründet, wie Sie aus der schriftlichen Ratsvorlage erkennbar sind. Wiederholend hat er die Ratsmitglieder aufgefordert, besseres Wissen vorzutragen und ihn davon zu überzeugen. Jeweils ohne weitere Gegenrede erfolgte nach einer jeden weiteren Antragsbegründung die Ablehnung wie zum 1. Antrag.
In mindestens einer Presseveröffentlichung war davon die Rede, dass unser Stadtrat für die Abstimmung unserer Anträge überhaupt nicht zuständig gewesen sei. Wenn es so wäre, hätte der Oberbürgermeister die Versammlung nicht einberufen dürfen.
Wenn der Oberbürgermeister bei positiven Abstimmungen in der Verpflichtung gestanden hätte, die Ratsbeschlüsse durchzusetzen, hätte er bei entgegengesetztem Anweisungsverhalten der Bezirksregierung und der Landesregierung seinem Diensteid entsprechend, die Verfassung zu verteidigen, das Verwaltungsgericht anrufen müssen. Und wenn er damit gescheitert wäre, hätte weder ihm noch hätten den Ratsmitgliedern, die antragsgemäß abgestimmt hätten, der Vorwurf unterbreitet werden können, das Grundgesetz missachtet zu haben.
Überdies ist zu berücksichtigen, dass es keine Anweisung der Landesregierung gibt, entgegen unseren Anträgen zu 1) und 2) zu verfahren: insoweit ist die wissenschaftlich richtige Feststellung aus einem Test mit positivem Ergebnis nicht untersagt, bitte dazu auch den 2. Anhang zur Schnelltest-Stellungnahme des RKI lesen. Somit haben wir in den Anträgen zu 1) und 2) nichts anderes als die WHO und das RKI gefordert.
Ein jeder der 4 AfD-Fraktionsmitglieder der Stadtrates ist seiner feierlich abgegebenen Versicherung verpflichtet, ausschließlich zum Wohle der Bevölkerung zu handeln. Ein jeder der 4 ist nach wie vor davon überzeugt, dass die vorgebrachten Tatsachen und Argumente bestes aktuelles Wissen darstellen.
Daher können wir nur zutiefst bedauern, dass die Genannten ihre Ziele für die Bottroper nicht erreichen konnten.