Die AfD Bottrop kritisiert die SPD für das Abhalten ihrer Versammlung zur Wahl des Direktkandidaten des Kreises 125 (Bottrop/Gladbeck/Dorsten) am 19.01.21 in der Dieter-Renz-Halle.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der gesamte kommunalpolitische Politikbetrieb auch auf Druck der SPD zum Erliegen kommt und sich die SPD Bottrop während eines Lockdowns mit den Delegierten von Gladbeck und Dorsten trifft, um einen Direktkandidaten zu wählen, der erst im Juli gemeldet werden muss.“ meint Guido Schulz, stellvertretender Sprecher der AfD Bottrop.
„Wir haben zwar auch Anfang Januar unsere Delegierten gewählt, dies war allerdings eine völlig andere, wegen Fristen nicht zu verschiebende, stadtinterne Pflichtveranstaltung. Damals schon die AfD aus Gladbeck und Dorsten zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit einzuladen, wie es nun die SPD gemacht hat, wurde von uns nicht mal in Erwägung gezogen.
Und das, wo gerade auch Seitens der SPD, der AfD immer wieder vorgeworfen wird, Corona zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ so Schulz weiter.
Am 04.01.21 erschien noch ein Artikel in der WAZ über den nun gewählten Herrn Gerdes, der persönlich die AfD für eine Anfrage nach dem Alter der Bottroper Coronatoten kritisierte. „Sinn und Zweck der Anfrage war es zu erfahren, welche Zielgruppe besonders geschützt werden muss.“ meint Schulz. Und da von den mittlerweile 55 Bottroper Coronatoten keiner unter 50 Jahre alt war zeigt doch, dass das Schüren von Angst und Panik bei jüngeren Menschen unangebracht ist und beispielsweise Schulen wieder öffnen sollten.
Des Weiteren erntete der AfD Fraktionsvorsitzende Patrick Engels in einer Telefonkonferenz des Ältestenrats nur 5 Tage vor der Veranstaltung Widerspruch, weil er eine Ansteckung in der über 1000m2 großen Halle mit Einzeltischen, Abstand und Mundschutz für marginal hält und eine schnellstmögliche Rückkehr zum normalen Politikbetrieb forderte.
Dieser Widerspruch kam vom SPD Oberbürgermeister Herrn Tischler persönlich, der allerdings kein Problem hatte, sich 5 Tage später mit seinen Gladbecker und Dorstener Genossen zu treffen.

Wir sind gespannt auf die Antwort, warum die Veranstaltung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 14.02.21 verlegt werden konnte (§13 Ans. 2 Nr.2 CoronaSchVo NRW).