Die Ratssitzung am Dienstag den 12.12.2017 hat erwartungsgemäß eine Erhöhung der Grundsteuer B um einen Wert von 590 auf 680 vH ergeben. Mit Unterstützung der Grünen konnte die SPD ihre zahlenmäßig personelle Überlegenheit ausspielen und sich mit 28:25 Stimmen denkbar knapp gegen alle anderen Ratsparteien durchsetzen. Rot-grün beweist damit einmal mehr, dass Anspruch und Wirklichkeit in Bezug auf eine Politik FÜR den Bürger meilenweit auseinander liegen. AfD-Ratsherr Karlheinz Radla stimmte selbstverständlich gegen diese Erhöhung. Nachdem die AfD als erste Ratspartei überhaupt auf die hohen Kosten für abgelehnte aber geduldete Asylbewerber hinwies, griff nun auch die CDU das Thema auf und brachte die Möglichkeit ins Spiel den Klageweg gegen das Land zu bestreiten, welches dank Schlüsselzuweisung eigentlich für diese entstandenen Mehrkosten zuständig wäre. Auch ÖDP-Ratsherr Bombeck griff in seiner Rede diese Möglichkeit auf. Linke und DKP hatten dagegen lediglich Populismus und unbezahlbare Forderungen zu bieten.
Niels Holger Schmidt blamiert sich so gut er kann
Für Gelächter selbst in Reihen der CDU sorgte noch ein Geschäftsordnungsantrag des Linken Niels Holger Schmidt, der den Oberbürgermeister unter Berufung auf §20 der Geschäftsordnung aufforderte den AfD-Ratsherrn für eine geplante aber aus gesundheitlichen Gründen nicht gehaltene Rede zu rügen und den Ältestenrat einzuschalten. Dass in dieser letztlich online veröffentlichten Rede von “abgelehnten Asylbewerbern“ die Rede ist und nicht wie er behauptet von “schutzbedürftigen Menschen“ blieb nicht der einzige inhaltliche Fehler. Dass er dagegen mit dieser Falschaussage sowie Bezeichnungen wie “rechtsradikaler AfD“ und “des AfD-Ratsherrn Kamerad und Führer Engels“ selbst gegen genannten Paragraphen verstößt schien ihn da nicht zu interessieren.
Nachdem der erste Beigeordnete Paul Ketzer ihn darüber aufklärte, dass ein Ratsherr nur für während einer Ratssitzung getätigter Aussagen gerügt werden kann wurde der Geschäftsordnungsantrag trotz 4 Fürstimmen von Linken und der vom Verfassungsschutz beobachteten DKP erwartungsgemäß abgelehnt.